Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE AUTOVERMIETUNG

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGVERMIETUNG (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kuzmenko Company S.L. (im Folgenden „Vida Car Spain“ oder „Vermieter“) und dem zahlenden Kunden (im Folgenden „Mieter“), durch das der Vermieter dem Mieter ein Fahrzeug (im Folgenden „Fahrzeug“) für die im Mietvertrag (im Folgenden „Vertrag“) vereinbarte Dauer, zu dem vereinbarten Preis und unter den weiteren im Vertrag festgelegten Bedingungen zur Nutzung überlässt. Der Vertrag wird in den Geschäftsräumen des Vermieters abgeschlossen und unterzeichnet. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und den individuell vereinbarten Bedingungen, gelten die letzteren vorrangig. Der Mieter ist verpflichtet, eine Kopie dieses Vertrags jederzeit sichtbar im Fahrzeug mitzuführen.

1. Vertragsgegenstand:

Vermietung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung gemäß den auf dieser Website aufgeführten Allgemeinen Mietbedingungen sowie den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.

2. Mietdauer, Übergabe (Check-out), Rückgabe (Check-in) und Verlängerung:

Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage (48 Stunden), die maximale Mietdauer wird im Vertrag festgelegt. Miettage werden im 24-Stunden-Takt gezählt, mit einer 60-minütigen Kulanzzeit ab dem im Vertrag angegebenen Check-In-Zeitpunkt. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Vermieter gemäß gültiger Preisliste Miete, Kilometergebühren, Schäden und eine Strafgebühr für wirtschaftliche Verluste verlangen — bis das Fahrzeug zurückgegeben oder wiederbeschafft und vorbereitet wurde. Bei Abstellen des Fahrzeugs fallen Rückführungsgebühren und alle damit verbundenen Kosten an. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung und gilt als einseitige Vertragsauflösung durch den Mieter. Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen kann der Vermieter das Fahrzeug jederzeit zurückholen und Schadenersatz fordern. Aus betrieblichen Gründen kann der Vermieter das Fahrzeug durch ein gleichwertiges ersetzen. Check-Out und Check-In erfolgen in den Vida Car Spain-Filialen gemäß Vertragsbedingungen. Bei unterlassener Rückgabe oder Abstellen entstehen Zusatzkosten laut Tarif.

2.1. Vertragsverlängerung:

Der Mieter muss vor Ablauf der Mietdauer telefonisch oder persönlich benachrichtigen. Die Mindestverlängerung beträgt 1 Tag (24 Stunden), vorbehaltlich Verfügbarkeit und Vertragsbedingungen. Der Mieter muss eine Genehmigung einholen und eine zusätzliche Kaution zahlen. Die Verlängerung erfolgt gemäß aktueller Preisliste. Der ursprüngliche Preis gilt nicht für Verlängerungen. Der Vermieter kann Verlängerungen aus betrieblichen Gründen verweigern. Nutzung über die Mietdauer hinaus ohne Genehmigung gilt als unbefugte Nutzung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Rückgaben außerhalb der Öffnungszeiten führen zu einem Pflichtzuschlag.

2.2. Zeiten für Check-out und Check-in:

Da bei Übergabe und Rückgabe viele Punkte geprüft werden, wird empfohlen, frühzeitig zu erscheinen. Die Prüfung kann etwa 30 Minuten dauern. Andernfalls haftet der Mieter für nicht nachprüfbare Schäden oder fehlende Gegenstände.

3. Fahrer(innen):

Der Mieter und zusätzliche Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins sein. Es muss ein gültiger europäischer Ausweis oder Reisepass sowie ein Führerschein vorgelegt werden, beide Dokumente müssen während der gesamten Mietdauer gültig sein, im physischen Format, leserlich, in gutem Zustand und gemäß den Gesetzen des Landes akzeptiert werden. Führerscheine, die für EU- und EWR-Bürger (Island, Liechtenstein und Norwegen) gültig sind, werden akzeptiert und sind zum Fahren in Spanien gültig. Führerscheine, die in Drittstaaten ausgestellt wurden, werden akzeptiert, wenn sie den Anforderungen des Artikels 21 der Allgemeinen Fahrerlaubnisverordnung entsprechen, sofern der Führerschein gültig ist, der Inhaber das erforderliche Alter für den Erwerb eines entsprechenden spanischen Führerscheins erfüllt und seit dem Erwerb des regulären Wohnsitzes in Spanien höchstens sechs Monate vergangen sind. In anderen Fällen muss eine internationale Fahrerlaubnis zusammen mit einem gültigen Führerschein des Ursprungslandes vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der spanischen Direktion für Straßenverkehr (DGT): DGT – Gültige Führerscheine zum Fahren in Spanien oder wenden Sie sich direkt an das Konsulat in Spanien des Ausstellungslandes. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob sein Führerschein in Spanien gültig ist. Elektronische oder digitale Führerscheine in offiziellen Anwendungen werden akzeptiert, jedoch keine Fotokopien oder Kopien.

4. Fahrzeugwartung:

Der Mieter erhält das Fahrzeug, die Ausstattungen und Zubehörteile in einwandfreiem Zustand und muss es in gutem Zustand erhalten; Änderungen an der Außen- oder Innenseite des Fahrzeugs sind nicht gestattet. Falls Änderungen vorgenommen werden, wird das Fahrzeug auf den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt, und alle möglichen Schäden und Verluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erfolgen. Keine Reparaturkosten werden erstattet, es sei denn, der Vermieter hat vorher zugestimmt und das Angebot sowie die Werkstatt, die die Reparatur durchführt, akzeptiert. Wenn keine solche schriftliche Genehmigung vorliegt, ist der Mieter allein verantwortlich für die Zahlung dieser Kosten, sowohl für Werkstattleistungen als auch für Ersatzteile.

5. Fahrzeugidentifikation:

Der Mieter muss die Vida Car Spain-Aufkleber, Nummernschildhalter und Beschilderung am gemieteten Fahrzeug zu Identifikationszwecken behalten. Das Entfernen dieser Elemente führt zu einer zusätzlichen Gebühr für die Wiederherstellung sowie zur Zahlung einer möglichen Verwaltungsstrafe, die aus diesem Grund verhängt wird. Gemäß bestimmten kommunalen Verordnungen muss der Mieter auch jederzeit das Dokument sichtbar anbringen, das bestätigt, dass das Fahrzeug gemietet ist. Wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, muss der Mieter die Strafe übernehmen und die Verwaltungskosten gemäß Punkt 12 zahlen.

6. Gefundene Gegenstände:

Der Mieter muss das Fahrzeug von persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die im Fahrzeug gefunden werden. Alle im Fahrzeug gefundenen Gegenstände können jedoch auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Mieters an vidacarspain@gmail.com zurückgesandt werden. In diesem Fall erhebt der Vermieter eine Gebühr für die Verwaltung des Versands der Gegenstände sowie alle Kosten für deren Versand, die vollständig vom Mieter getragen werden.

7. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb der vereinbarten Mietdauer:

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und dem Vermieter (nachfolgend "die Parteien") ist der Mieter zu 100% für die Kosten der Reparaturen und Schäden am Fahrzeug verantwortlich.

8. Preise und Tarife:

Die Preise des Vertrages richten sich nach dem gültigen allgemeinen Tarif, der der Öffentlichkeit in den Einrichtungen von Vida Car Spain, auf den Websites oder anderen von dem Vermieter für notwendig erachteten Mitteln zugänglich gemacht wird. Der Mieter bestätigt, dass er mit dem Inhalt dieses Vertrages, insbesondere mit dem Fahrzeugtyp und der Vertragsart zwischen den Parteien, vorher vertraut gemacht wurde. Alle Preise werden in Euro (€) angegeben und bewertet. Der Preis für Kraftstoff wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags angegeben, da die Kraftstoffpreise schwanken und es uns unmöglich ist, dessen Wert in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nennen.

9. Deckungen:

Der Vermieter bietet Deckungen, die eine Basisversicherung (CDW) und die obligatorische sowie freiwillige Haftpflichtversicherung (bis zu 50.000.000 Euro), Unfallversicherung und Rechtsschutz umfassen. Ein Betrag von bis zu 600€ wird auf der Kreditkarte des Mieters als Vorautorisierung blockiert, um den Selbstbehalt und mögliche Schäden abzudecken. Wenn der Mieter das Fahrzeug in demselben Zustand zurückgibt, in dem er es erhalten hat, wird der blockierte Betrag zurückerstattet.

9.1. Allgemeine Ausschlüsse der Deckungen und entsprechende Zuschläge:

Alle die detaillierten Deckungen schließen folgende Schäden am Fahrzeug aus: strukturelle Elemente, Unterboden; Innen- und Außenausstattung sowie Zubehör (Schlüssel). Diese Liste dient nur zu Informationszwecken. Keine der Deckungsarten deckt Schäden ab, die am versicherten Fahrzeug aufgrund von: Kriegen, Katastrophen und Naturereignissen (Hagel, Schneestürme oder andere), Terrorismus, Aufruhr oder Meuterei, Handlungen der staatlichen Sicherheitskräfte, Fahrlässigkeit des Mieters, Verlassen des Fahrzeugs, Unfall oder Stillstand des Fahrzeugs aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Fahrzeug begangen wurden, und jede andere Aktivität, die in den Punkten 10.1 und 11 festgelegt ist. Diese Schäden und die damit verbundenen Dienstleistungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Deckung schließt in keinem Fall persönliche Gegenstände aus, die im Fahrzeug zurückgelassen, aufbewahrt oder transportiert wurden. Kaution/Deposit: Unabhängig von den abgeschlossenen Deckungen wird eine Kaution auf der Karte des Mieters blockiert, als Garantie für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter sowie als Garantie für eine etwaige Verantwortung, die während des Mietzeitraums vom Mieter übernommen werden muss. Diese Kaution wird durch eine Blockierung auf der Karte vorgenommen, die, falls es keine Vorfälle im Zusammenhang mit der Miete und/oder dem Fahrzeug gibt, nach Beendigung des Vertrages freigegeben wird.

10. Im Falle eines Unfalls, einer Straftat oder eines Aktes von Vandalismus (siehe Punkt 10.1) gegen das Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet:

  1. Das Geschehen umgehend der Polizei zu melden.
  2. Ein Unfallprotokoll mit dem offiziellen Formular im Fahrzeug auszufüllen, mit mindestens dem Kennzeichen, Namen und Adresse der Gegenseite sowie, falls möglich, der Versicherungsnummer und dem Namen der Versicherungsgesellschaft.
  3. Den Unfall kurz und präzise zu beschreiben und ggf. Zeugen namentlich zu benennen.
  4. Keine Schuld anzuerkennen oder Vorverurteilungen zum Unfallhergang zu äußern.
  5. Das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen und es vor weiteren Schäden zu schützen, es abzuschließen und den Verkehr nicht zu behindern.
  6. Vida Car Spain sofort über den Vorfall zu informieren, unter der Notrufnummer: +34 663174191.

Der Vermieter erhebt eine Gebühr für die Bearbeitung jedes Unfallberichts. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall gilt der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter als beendet, und der Mieter muss alle im Vertrag festgelegten Kosten tragen. Der Vermieter kann ein neues Fahrzeug unter den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen anbieten, um das beschädigte Fahrzeug zu ersetzen. Vida Car Spain übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust von transportierten Gütern. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglicher Haftung für Schäden oder Unfälle während der Mietdauer.

10.1 Beispiele für strafbare oder vandalistische Handlungen gegen das Fahrzeug:

Diebstahl, Entwendung oder Brand des Fahrzeugs. Diebstahl von Innen- oder Außenteilen wie Rädern, Reifen oder Sitzen. Aufbruch mit Beschädigung der Fenster oder Karosserie. Vandalismus am Fahrzeug. Diese Liste dient nur zur Veranschaulichung und ist nicht abschließend.

11. Unbefugte Nutzung des Fahrzeugs:

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen und die geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Jede Situation, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnte, ist zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung gilt die Nutzung als unbefugt. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug von Personen fahren zu lassen, die nicht im Vertrag als berechtigt angegeben sind. In diesem Fall haftet der Mieter vollständig für alle Schäden und muss eine Gebühr für unbefugte Nutzung zahlen. Der Mieter haftet für alle durch unbefugte Nutzung verursachten Schäden. Die entsprechenden Kosten werden von der Kreditkarte des Mieters abgebucht, was mit der Vertragsunterzeichnung als akzeptiert gilt.

Unbefugte Nutzung umfasst unter anderem folgende Beispiele:

  • Teilnahme an Wettbewerben.
  • Illegale Straßenrennen.
  • Fahren ohne gültigen Führerschein oder ohne Erlaubnis des Vermieters.
  • Überlassung des Fahrzeugs an Dritte.
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge.
  • Fahren an Orten, die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind (z. B. Strände, Rennstrecken).
  • Befahren von Straßen, die Schäden am Unterboden/Kurbelgehäuse verursachen können.
  • Ignorieren von Warnanzeigen auf dem Armaturenbrett.
  • Transport von Möbeln (außer im Rahmen üblicher Freizeitmieten).
  • Transport gegen Bezahlung (z. B. illegaler Taxi-Service).
  • Untervermietung des Fahrzeugs.
  • Überschreiten der zulässigen Anzahl an Personen oder Gepäck.
  • Transport von Gepäck auf dem Dach (Dachträger sind nicht erlaubt).
  • Sichtbare Gegenstände im Fahrzeuginneren zurücklassen.
  • Fahren in müdem oder krankem Zustand oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
  • Rücksichtsloses Fahren.
  • Verstoß gegen Verkehrsregeln.
  • Fahren durch nicht im Vertrag eingetragene Personen.
  • Fahren außerhalb des im Punkt 15 erlaubten Gebiets.
  • Verwendung nach Ende des Mietzeitraums.
  • Kein Kindersitz bei Kindern unter 12 Jahren oder unter 135 cm Körpergröße.
  • RAUCHEN IM FAHRZEUG IST VERBOTEN.

12. Verstöße:

Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während der Mietdauer verantwortlich. Der Mieter muss den Vermieter über alle Bußgelder informieren, die während des Mietzeitraums gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt wurden. Der Vermieter erhebt stets eine Verwaltungsgebühr für die Benachrichtigung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keiner der buchbaren Versicherungsleistungen enthalten. Sollte das Fahrzeug aufgrund eines Verhaltens oder Unterlassens des Mieters von den Behörden beschlagnahmt werden, haftet der Mieter und muss dem Vermieter alle dadurch entstehenden Kosten und entgangenen Gewinne ersetzen.

13. Gesamtschuldnerische Haftung:

Der Mieter und/oder zusätzliche Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle im Vertrag übernommenen Verpflichtungen des Mieters sowie für alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

14. Kraftstoffrichtlinie:

Voll/Voll: Bei Übergabe verpflichtet sich der Vermieter, das Fahrzeug mit vollem Tank zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich seinerseits, das Fahrzeug ebenfalls mit vollem Tank zurückzugeben. Sollte der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Mieter bei Übergabe einen vollen Tank verlangen. Erfolgt keine Beanstandung, gilt dies als Zustimmung, und spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Gibt der Mieter das Fahrzeug mit unzureichendem Tank zurück, werden die fehlenden Liter sowie eine Betankungspauschale berechnet.

15. Erlaubtes Gebiet:

Das Fahrzeug darf ausschließlich innerhalb des spanischen Staatsgebiets verwendet werden. Einige Fahrzeuge sind mit GPS-Trackern ausgestattet. Wird festgestellt, dass das Fahrzeug das erlaubte Gebiet verlässt, gilt dies als Vertragsverletzung. Der Vermieter hat das Recht, vom Mieter Schadensersatz zu fordern und den Vertrag einseitig zu kündigen, gefolgt von rechtlichen Schritten. Die Kosten für diesen Service sind im Vertrag angegeben.

16. Kilometerbegrenzung:

Die zulässige Kilometerleistung beträgt 200 km pro Tag während der Mietdauer. Bei Überschreitung oder Nutzung des Fahrzeugs nach Vertragsende wird eine Gebühr für Mehrkilometer erhoben.

17. Fahrzeugreinigung:

Alle Fahrzeuge werden innen und außen sauber übergeben. Wird das Fahrzeug nicht in demselben Zustand zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr erhoben.

18. Extras:

Der Vermieter bietet Zusatzleistungen oder Zubehör gemäß den im beigefügten Anhang angegebenen Kosten an. Der Mieter haftet im Falle von Beschädigung, Brand oder Diebstahl dieser Extras, sofern sie nicht zur Grundausstattung des Fahrzeugs gehören.

19. Gasrichtlinie:

Wir bieten keine Fahrzeuge an, die mit Gas betrieben werden.

20. Zahlung:

Alle Leistungen sind im Voraus per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD oder AMEX), Debitkarte oder Barzahlung in unseren Einrichtungen zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen muss eine Kaution gemäß den Bestimmungen in den Punkten 9 und 9.1 vorautorisiert werden. Online-Reservierungen können nur mit den angegebenen Karten bezahlt werden. Die Vorautorisierung der Kaution und Selbstbeteiligung erfolgt ausschließlich über die Kreditkarte, die vom Mieter oder dem im Vertrag aufgeführten und unterzeichnenden Zusatzfahrer bereitgestellt wird. Bei schadensfreier Rückgabe wird die Freigabe der Kaution/Selbstbeteiligung automatisch durch die Bank veranlasst.

21. Steuern:

Alle in den Tarifen aufgeführten Preise enthalten die Mehrwertsteuer (MwSt). Der Vermieter ist von der Zahlung jeglicher weiterer Abgaben oder Steuern befreit, die von staatlichen, regionalen oder lokalen Behörden im Rahmen dieses Vertrags erhoben werden könnten.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Dieser Vertrag unterliegt allen geltenden nationalen Gesetzen. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich den Transport-Schiedsstellen sowie den Gerichten und Tribunalen für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, mit Ausnahme von Verbrauchersachen, für die die entsprechende Regelung gilt.

22.1.

Gemäß der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013) muss stets auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verwiesen werden. Dies gilt auch, wenn keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem solchen Verfahren besteht.

23. Stornierungsbedingungen:

Alle Stornierungen müssen schriftlich an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: vidacarspain@gmail.com, unter Angabe der Reservierungsnummer im Betreff. Bei nicht erstattungsfähigen Tarifen erfolgt keine Rückerstattung, außer in Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Tod oder schwere plötzliche Krankheit des Mieters oder seiner Eltern, Geschwister oder Kinder), die nachweislich über die Website, per E-Mail oder Post belegt werden müssen.

24. Kundenservice und Beschwerden:

Wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung unserer Dienstleistungen haben, können Sie uns unter vidacarspain@gmail.com kontaktieren. In all unseren Einrichtungen stehen offizielle Beschwerdeformulare zur Verfügung, die Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt werden.

25. Rahmenvereinbarung:

Diese Bedingungen gelten als Rahmenvertrag und finden auf alle Mietverträge Anwendung, die derselbe Mieter mit Vida Car Spain abschließt.

26. Übersetzung:

Der Mieter hat das Recht, ein Exemplar dieser allgemeinen Bedingungen in einer Amtssprache zu erhalten. Dies wird in den Versionen in anderen Sprachen entsprechend vermerkt. In unseren Niederlassungen informieren wir Sie darüber, welche Sprachversionen verfügbar sind. Im Falle von Abweichungen gilt die spanische Version als maßgeblich.

27. Datenschutzrichtlinie

Verarbeitung personenbezogener Daten. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) wird informiert, dass die hier erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien im Besitz von Kuzmenko Company S.L. aufgenommen werden. Die gesammelten Daten werden zur Vertragsabwicklung und für alle damit zusammenhängenden Zwecke verarbeitet.

Daten Dritter. Wenn Sie personenbezogene Daten Dritter bereitstellen, bestätigen Sie, dass Sie die Zustimmung der betroffenen Personen haben und diese zuvor über den Inhalt dieser Datenschutzrichtlinie informiert haben.

Kommerzielle Mitteilungen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass die im Vertrag enthaltenen Daten weitergegeben werden dürfen, um mich per E-Mail oder auf andere Weise über betriebliche und kommerzielle Informationen sowie Meinungsumfragen zu Produkten und Dienstleistungen von Kuzmenko Company S.L., Unternehmen der OKGroup oder Partnern in den Bereichen Freizeit, Versicherung, Finanzen und Automobil zu informieren. Weitere Details finden Sie auf unserer Website.

Rechte der betroffenen Personen. Betroffene können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem sie einen schriftlichen Antrag mit einer Kopie ihres Ausweises an die angegebene Adresse oder per E-Mail senden: vidacarspain@gmail.com

Die Unterzeichnung des Vertrags durch den Mieter gilt als Annahme der darin aufgeführten Allgemeinen und Besonderen Bedingungen.

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